Re: Genehmigungsfreie Garagengröße


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Abgeschickt von Mathias am 04 April, 2008 um 22:06:31

Antwort auf: Re: Genehmigungsfreie Garagengröße von Dirk Baumeister am 30 Maerz, 2008 um 18:22:54:

: Hallo ich hab da mal ne Frage.
: : Kann mir zufällig jemand Auskunft geben bis zu welcher Größe für eine Garage auf eigenem Grundstück kein Bauantrag notwendig ist?

: Welches Bundesland? ... unter Umständen ist die Garage gar nicht genehmigungsfrei ... in NRW ist mindestens ein Anzeigeverfahren durchzuführen, dass die gleichen Bauvorlagen erfordert, wie ein Bauantrag. Die Genehmigungspflicht entbindet dabei nicht von der Einhaltung des Baurechtes, d. h. dass die zulässige Länge der Grenzbebauung nicht überschritten sein darf, dass die Garage an der vorgesehenen Stelle grundsätzlich überhaupt zulässig sein muss und, dass die Nachbarn schriftlich zugestimmt, was bei einem Bauantrag nicht unbedingt erforderlich wäre.

Es handelt sich hier um Sachsen Anhalt.
Meines Wissens sind Garagen bis zu einer gewissen Größe hier nicht genehmigungspflichtig.
Ich kenn halt nur die Größe nicht...



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