Haftung


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Abgeschickt von aanke am 06 April, 2008 um 21:47:31


Wer kann Hinweise geben?

Im nachhinein ist festzustellen, dass Auflagen zu einer Baugenehmigung ohne Rechtsgrundlage sind.
z.B. Forderung für den Einbau einer automatischen BMA.

Der Architekt hat die Auflagen zur Baugenehmigung nicht in Frage gestellt.
Baugenehmigung ist rechtswirksam.
Bauherr hat sich darauf verlassen.

Das Gebäude ist fertig gestellt und übergeben.

Der Bauherr stellt dann fest, dass die BMA baurechtlich nicht notwendig ist und verlangt Schadensersatz.

Wer kann hier zur Haftung ggf. gezogen werden?

Danke für die Antworten



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