Re: Abstandsbaulast


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Abgeschickt von Nadie am 07 April, 2008 um 11:11:06:

Antwort auf: Abstandsbaulast von Leontine am 06 April, 2008 um 14:19:25:

Ich nehme mal an, es geht um eine Abstandflaechenbaulast (z.B. iSv § 6 BauO NRW) und nicht um irgendwelche Dienstbarkeiten im Grundbuch.
Dann gilt § 6 BauO NRW oder die Entsprechung Ihres Bundeslandes. In Abs. 1 S. 1 steht "sind von oberirdischen Gebaueden freizuhalten" => ein Splittweg ist also insoweit kein Problem.




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