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Abgeschickt von Oskar Peterson am 07 April, 2008 um 12:55:53

Vor dem Hintergrund eines Abwasserrohrproblems wurde der dem Kaufvertrag seinerzeit (vor 15 Jahren) zugrundeliegende Baugenehmigungsplan noch einmal näher "studiert".
Hierbei wurde offensichtlich, daß dieser Plan nach notariellem Kaufabschluß von der Stadt (Tiefbauamt) vor FErtigstellung des Objekts mittels "Grünänderung" bzgl. der Gestaltung und VErlegung der Abwasserführung modifiziert wurde.
Beide Doppelhaushälften mit jeweils 2 ETWs sollten einen eigenen Abwasseranschluß mit REvisionsschacht erhalten ( Grünänderung ).
Ursprünglich war vom Bauträger ( Baugesellschaft ) für beide DHs nur ein einziger Abwasseranschluß mit einem Revisionsschacht vorgesehen ( 4 in 1 ).
Mittels Kamerabefahrung der Abwasserrohre wurde jetzt aktuell festgestellt, daß die "Grünänderung" offensichtlich nicht so umgesetzt wurde, wie dies vom Tiefbauamt der Stadt vorgesehen war, sondern daß der bereits zum Zeitpunkt der Grünänderung vorhandene "Istzustand" ( 4 in 1 ) beibehalten wurde. Auch stimmt die tatsächliche Verlegung der Rohre ( Verlegung der Rohre über unser Grundstück ) nicht mit dem "SOLL" laut Baugenehmigungsplan überein. Die Rohre führen nicht in direkter Linie vom Haus in den Abwasserkanal, sondern wurden quer über unser Grundstück gelegt, um einen "dort" vorhanden, alten Anschluß an den Abwasserkanal zu nutzen.
Hierdurch bedingt müßte aber bei einer evtl. anstehenden Sanierung der Abwasserrohre "im privaten BEreich" quasi der gesamte, teilweise überbaute Vorplatz aufgegraben werden, um an die Rohre zu kommen.

Wie ist der rechtliche Sachverhalt, und welche Möglichkeiten hat man hierauf zu reagieren?





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