BauGB §31


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Abgeschickt von Horst am 21 Juli, 2004 um 14:05:06

Nach BauGB §31 kann man sich von den Festlegungen im
Bebauungsplan befreien lassen.
Müssen alle Nachbarn befragt werden; sind die "Interessen" der beteiligten Nachbarn transparent zu machen; Wie sind diese zu bewerten und wer macht das; Wer leitet diesen Antrag wie ein; Müssen alle einverstanden sein oder gibt es eine Mehrheitenrege-lung ???????????????????
MfG Horst



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