Re: Vernichtung von Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 April, 2008 um 16:36:15

Antwort auf: Vernichtung von Wohnraum von Heidrun von der Stück am 07 April, 2008 um 12:28:35:

: Hallo,
: angenommen, ein gemeinnütziger Verein möchte sein Grundstück mit Tagungsghaus und Mehrfamilienhäusern an eine Firma verkaufen, die alle Gebäude abreißen lassen will, einschließlich der Wohngebäude, um dort ein Einkaufszentrum zu bauen. Kann den Mietern gekündigt werden, ohne dass sie entschädigt werden? Kann die Gemeinde Auflagen erteilen?
: Bin gespannt auf Antworten.
: H.

Wofür sollten die Mieter entschädigt werden?

Auflagen entstehen vermutlich bereits vielfältigst aus dem durchzuführenden B-Plan-Verfahren sofern nicht nach §34 BauGB das Einkaufszentrum ohnehin zulässig ist.




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