Re: nachträgl. Baugenehmigung für Carport? Sinnvoll?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 April, 2008 um 16:52:09

Antwort auf: Re: nachträgl. Baugenehmigung für Carport? Sinnvoll? von Mayo am 05 April, 2008 um 13:08:49:

: Danke für Ihre Antwort.

: Somit sollte ich also eine nachträgliche Baugenehmigung beantragen?

: Die Gebühren mit 150 € wären ja noch in Ordnung.
: Mit anderen Konsequenzen hätte ich dann nicht zu rechnen?

: Das Carport scheint innerhalb der Vorgaben erstellt zu sein. Länge 7,40m x 4,50m, Höhe 3m.
: Direkt rechts neben dem Carport ist noch die Fertiggarage, diese hat mit der ganzen Geschichte ja nichts weiter zu tun, richtig?

: Weitere Grenzbebauungen sind nicht vorhanden.

: Gruss

... nur von den Genehmigungsgebühren sind die Pläne und Unterlagen noch nicht erstellt! Hinzukommen Planungskosten und evtl. erforderliche Auslagen für Planauszüge, Nebenkosten, Kopien usw.

Garage und Carport werden in ihrer Länge der Grenzbebauung addiert. Eine pauschale Aussage, dass sie nichts miteinander zu tun hätten kann ohne Planeinsicht und nähere Informationen zum Planungsrecht nicht bestätigt werden. Es ist immer das ganze Projekt zu betrachten!




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