Aufschüttung


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Abgeschickt von Tom am 07 April, 2008 um 21:50:30:

Guten Abend,

unser lokales Bauamt (Brandenburg) verlangt nach nunmehr 8 Jahren und damaliger Bauabnahme den Rückbau einer Aufschüttung um ca. 45 cm, da diese unmittelbar am Gebäude anliegt und damit eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage darstellt.

Ist das korrekt, oder kann nunmehr nach 8 Jahren argumentiert werden, dass es sich nun um die "natürliche Geländehöhe" handelt?

MfG
Tom



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