Baugenehmigung


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Abgeschickt von M.Lange am 07 April, 2008 um 23:58:46

wir haben am 3.3.08 unseren bauantrag eingereicht mitlerweile liegt dieser auch schon beim landkreis kann aber leider nicht weiter bearbeitet werden weil die samtgemeinde keine stellungnahme macht bezüglich des abwassekanals der neu gebaut werden muß.(gas wasser und strom liegt schon ).
nach rücksprache mit der samtgemeinde wurde uns gesagt sie müßen erst eine werksausschußsitzung einberufen um die erschließung für den abwasserkanal zu regel . da aber nur unser anliegen da ist wäre dies momentan nicht erforderlich 9 ratsmitglieder nur unser wegen einzuberufen .
da wir ohne keller bauen habe ich herausgefunden das wir eine auflage bekommen können erst das haus zu bewohnen, wenn ein kanal da wäre, und wir trotzdem mit dem bau beginnen können.
ist das richtig??
wie lange hat die samtgemeinde zeit endlich dem landkreis bescheid zu geben was nun ist mit dem kanalbau ??

gibt es fristen die der landkreis oder die samtgemeinde einhalten muß??

mit freundlichem gruß

M.Lange



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