Abgeschickt von C. Rohwer am 08 April, 2008 um 23:01:31
Hallo,
auf unserem Grundstück steht ein genehmigtes Carport auf der Grenze zum Nachbarn, ohne Seitenwand, aber mit einem gemauerten Raum. Die Länge des Gebildes beträgt 9 m. Nun denke ich darüber nach, am "Carportraum" ein Schleppdach mit einer Länge von gut 3,5 m anzubauen. Die Seitenwände sollen offen bleiben. Ist so ein Konstrukt genehmigungsfähig oder reicht es evtl. auch, wenn man sich mit dem Nachbarn einigt? Der Standort ist Niedersachsen.
Gruß, Claus