Re: Überlassung DDR Grundstück


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Abgeschickt von K.D. am 11 April, 2008 um 09:05:26

Antwort auf: Erlass DDR Grundstück von Kathrin Fritz am 10 April, 2008 um 18:45:26:

: 1984 hatte mein Großvater in der ehemaligen DDR ein persönliches Grundstück durch einen Erlassungsbefehl seinem Vetter zugeschrieben.
: Leider kann ich über diese schriftliche Erlassung keine Informationen erhalten!
: Gehört das Grundstück rechtlich meinem großvater oder seinem Vetter???
: Kann mir jemand weiter helfen?

Antwort: Vermutlich handelt es sich hierbei einen Überlassungsvertrag an einem Grundstück. Das heißt, das der Opa vermutlich Eigentümer blieb und der Vetter die Nutzungsrechte bekam.
Dazu regelt einiges das Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Dazu müssten Sie mit jemanden reden, der sich wirklich sehr gut damit auskennt. Meines Wissens nach waren da Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen einzuhalten.
Allerdings klagen wohl heute immer noch Leute auf Auszahlung von Nutzungsentgelten bzw. Erbteilen daraus.
Also wenn Sie da zum Ende kommen wollen, kommen Sie ohne guten Fachanwalt nicht aus.





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