Bestandsschutz Gartenhaus Privatgrundstück


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Abgeschickt von Theo Schmidt am 11 April, 2008 um 21:02:43

Hallo,

folgende Frage habe ich an Sie:

Ich habe mir vor 1 Monat ein Privatgrundstück / Landwirtschaftsfläche (Erschlossen mit Strom / Wasser) gekauft. Die Größe beträgt 500 m².

Darauf befindet sich unter anderem eine Holzhütte mit massivem Fundament, die ca. 20 m² groß ist und noch in der damaligen DDR aufgebaut wurde.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann man die Hütte rundherum massiv erneuern mit unterschiedlichen Materielien, wie Gasbetonsteine + Putz? Braucht man dafür eine Genehmigung und zählt ggfs. der Bestandschutz?

2. Könnte man die komplette Hütte auch abreißen und ein Blockbohlenhaus aufbauen (ca. 35 m²) ohne eine Genehmigung?

3. Sollte beides nicht ohne Genehmigung gehen, wieviele m² darf man haben?

4. Der Privatgarten ist an eine Straße angebunden und hat sogar eine Straßenbezeichnung obwohl es kein Bauland ist? Könnte man sich beim Einwohnermeldeamt dort als Wohnhaft hinmelden, wenn man die Hütte sanieren würde. Dauerhaft Strom + Wasser stehen zur Verfügung?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe




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