Abgeschickt von Michael Kock am 14 April, 2008 um 17:07:27
Ich beabsichtige einen Sichtschutz auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn zu bauen. Der Sichtschutz soll eine Länge von 10 m und eine Höhe von 1,80 m haben. Es sollen handelsübliche Sichtschutzelemente aus Holz von 1,80 x 1,80 m verbaut werden.
Ich werde aus dem Nachbarschaftsgesetz S.-H. nicht ganz schlau!
Erlaubt das schleswig-holsteinische Nachbarschftsrecht einen solchen Sichtschutz?