Nachbarrecht §37


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Abgeschickt von Spriit am 14 April, 2008 um 18:11:43

hab ein gebäude dessen giebelwand auf einer grenze steht dessen fenster ich mitte 2004 erneuert hab die wohnungen hab ich jetzt fertig und vermietet. Nun kam der nachbar mit einem Grudbduchauszug von 1912. das sich das fensterrecht hab, aber die fenster mit milchglas sein müssen und mit draht versehen sein . das stand beim kauf bei mir nicht im grundbuch drinn. Was soll ich jetzt tuen muss ich die fenster ändern ? Problem dann bekomm ich die wohnungen nicht mehr vermietet.





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