Re: Ermittlung der GFZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2008 um 21:51:43

Antwort auf: Ermittlung der GFZ von Tobias Hanf am 14 April, 2008 um 15:35:12:

: An ein bestehendes Gebäude wurde vor 1990 ein Anbau errichtet.
: Für das bestehende Gebäude ist das EG ein Vollgeschoss nach Landesrecht (Sachsen).
: Für den Anbau gilt das EG nicht als Vollgeschoss nach Landesrecht, da die Deckenoberfläche im Mittel nicht 1,40 m über die festgelegte
: Geländeoberfläche hinausragt.

: Ist somit die Geschossfläche des Anbaus im EG nicht bei der Ermittlung der GFZ einzubeziehen? Dann weicht die BGF im EG von der Geschossfläche im EG für das Gesamtgebäude ab.

: Wie ist dies bei Räumen in Geschossen (z.B. 1.OG), deren Höhe nur 2,1 m ist? Nach Sächsischer Bauordnung wäre dies auch kein Vollgeschoss und somit nicht für die GFZ entscheidend.

: Es geht hier um die IST-GFZ-Berechnung zur Ermittlung der Auslastung eines Grundstückes im Rahmen der Bodenwertermittlung.

: Mit freundlichen Grüßen

: Tobias Hanf

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Meines Erachtens ist das Geschoss als Ganzes zu ermitteln und dann auch für das ganze Geschoss der Nachweis der Vollgeschossigkeit zu führen. Die Trennung bei der Ermittlung zwischen Anbau und Bestand erscheint mir falsch.



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