BARRIEREFREIHEIT VERSAMMLUNGSSTÄTTE


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Abgeschickt von Jonas am 16 April, 2008 um 18:50:04

Hallo,

ich will ein Restaurant in BaWü eröffnen, dass unter die Versammlungsstättenrichtlinien fällt. Jetzt habe ich ein kleines Problem mit der Barrierefreiheit, da es ein 2. OG gibt. Lt LBO §39 Absatz 3 können hier Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Anschaffung eines Fahrstuhls einen unverhältnismäßigen Mehraufwand darstellt. Lt. meinen Informationen beträgt dieser Wert 20% des Umbauvolumes. Fällt in dieses Umbauvolumen nur die baulichen Veränderungen oder auch die Renovierung (Bar, Küche, etc.)?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.



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