Ermittlung der GFZ - Raumhöhe 2,10 m


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Abgeschickt von Tobias Hanf am 17 April, 2008 um 10:10:54:

Antwort auf: Ermittlung der GFZ von Tobias Hanf am 14 April, 2008 um 15:35:12:

Vielen Dank für die Antwort.

Nun habe ich noch ein anderes Problem. Im 1.OG des Gebäudes beträgt die mittlere Raumhöhe nur 2,10 m. Nach SächsBO wäre dies kein Vollgeschoss. Doch man müsste es doch für die Ermittlung der GFZ trotzdem berücksichtigen. Ich habe mal was von einem "Quasi-Vollgeschoss" gehört. Gibt es irgendwelche Entscheidungen darüber? Hier in der Region betrifft dies viele Gebäude.

Im 2. OG habe ich wieder 2,30 m Raumhöhe.

Vielen Dank für Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Hanf




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