Aufdachdämmung mit der damit verbundenen Erhöhung des Daches bei einem Dreispänner


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Abgeschickt von Yvonne Fernandes am 22 Juli, 2004 um 16:11:34

Hallo,
ich habe ein Problem und bräuchte eure Meinung:wir sind Eigentümer des Eckhauses eines Dreispänners. Nach einer Aufdachdämmung, Erneuerung der Dachziegel und Austausch der Regenrinne und Fallrohr(Kupfer) haben wir ein Problem mit unserer Nachbarin (Mittel-haus).Im Jahr 1982 wurde eine Verselbständigung der Grundstücke durchgeführt (Realteilung). Durch die Erhöhung des Da- ches um 12cm ist die Entwässerung über unser Fallrohr nicht mehr möglich.Unser Erachtens liegt keine Beein-
trächtigung vor, da das 2. Eckhaus ebenfalls über ein Fallrohr verfügt. Diese Nachbarin ist aber nicht ge- willt dieses Fallrohr mit dem Mittelhaus zu teilen, da angeblich die Sickergrube zu nah am Haus gebaut wurde und recht klein ist. Wir meinen: das Mittelhaus muss ein eigenes Fallrohr haben+ bezahlen! Wie seht Ihr das?


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