Re: BARRIEREFREIHEIT VERSAMMLUNGSSTÄTTE


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Abgeschickt von Kai am 18 April, 2008 um 09:09:56

Antwort auf: BARRIEREFREIHEIT VERSAMMLUNGSSTÄTTE von Jonas am 16 April, 2008 um 18:50:04:

Fällt in dieses Umbauvolumen nur die baulichen Veränderungen oder auch die Renovierung (Bar, Küche, etc.)?

Hallole,
die Renovierungskosten werden garantiert nicht mit angesetzt.
Aber für die Barrierefreiheit gehört in der Regel noch etwas mehr wie ein Aufzug. Habe früher viel öffentliche Gebäude verkauft (Neubau) und da war auch immer die Forderung nach Barrierefreiheit. Ich empfehle ein Gespräch mit dem Bauamt um hier ein Kompromiss zu finden.
Wenn ein Mensch mit Behinderung das 1.OG komplett nutzen kann (Behindertenparkplätze, breite, schwellenlose Eingangstür, Behinderten WC im EG) dürfte das zu schaffen sein.

Viel Erfolg
Kai



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