Re: balkon anhängen


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Abgeschickt von Michael am 18 April, 2008 um 22:55:06

Antwort auf: balkon anhängen von Roland Pfeifer am 17 April, 2008 um 18:27:21:

: Hallo,
: ich möchte einen Balkon anhängen. Das Gebäude ist ein Doppelhaus. In wie weit muß ein Grenzabstand berücksichtigt werden? Der Balkon in filigraner Stahlausführung käme ca. 20cm von der Grenzwand zum Nachbarhaus. Das Einverständniss habe ich, aber wie sieht es bei einem Verkauf des Nachbarhauses aus? Kann in der LBO Baden Württembg. nichts finden. Besten Dank. Roland

Hallo
wenn ein einverständniss besteht dann einen Bauantrag stellen anschließen den Balkon bauen und im Liegenschaftskataster einmessen und eintragenlassen, anschliessen hat ein "neuer Nachbar" keine change mehr gegen diesen Balkon vorzugehen.
Gruß
Michael



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