Re: Auf Acker der Eltern bauen?????


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 April, 2008 um 16:58:14

Antwort auf: Auf Acker der Eltern bauen????? von Isabelle Winter am 18 April, 2008 um 15:24:15:

: Hallo,
: ich habe eine ganz generelle Frage und hoffe, ihr könnt mir vorab schon einige Infos nennen, bevor ich mich an unsere Stadt mit dem Anliegen wende
: Meine Eltern hatten einen Bauernhof, inzwischen ist das Wohnhaus Privatvermögen/ Altenteil und der Stall verpachtet.
: Anliegend am Haus ist jedoch ein Acker, auch direkt an der Strasse.
: Teile dieses Ackerlandes wollte die Stadt aufkaufen, um eine Siedlung um ein paar Meter zu vergrößern. Wir haben dies allerdings abgelehnt.
: Jetzt wollen mein Mann und ich auf diesem Acker unser Haus bauen, jedoch haben wir Zweifel, ob wir das so überhaupt dürfen.
: Nach meinem bisherigen Infostand muss ein Ingeneur die Fläche, welche wir bebauen möchten, vermessen; anschliessend muss diese parzellisiert werden und es muss ein Bauantrag gestellt wrrden.
: Ist das so oder fehlen mir noch Infos?
: Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
: Wie ist das mit Erschliessung?
: Wie lange dauert dieser Vorgang?
: Was müssen wir noch beachten?
: Die Fläche bekommen wir im Rahmen einer Schenkung.
: Es besteht für den Acker kein Bebauungsplan, er wird auch nicht weiter "verbaut"
: Ich hoffe, alle notwendigen Infos hier geschrieben zu haben, damit ihr mir hier auch drauf antworten könnt.
: Vielen Dank schon einmal!
: Isabelle W.

Grundsätzlich kann ein Grundstück ohnehin nur bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Nach der Beschreibung liegt das Grundstück mindestens am Rand der Bebauung, sodass im ersten Schritt erforderlich wäre, festzustellen, ob das Grundstück zum Innen- (§34 BauGB) oder zum Außenbereich (§35 BauGB) gehört.

In einem ersten Schritt wäre es meines Erachtens sinnvoll, das Vorhaben bei der Stadt offen und ehrlich vorzustellen. Zur Absicherung der Bebaubarkeit (sofern überhaupt eine Chance besteht) wäre eine Bauvoranfrage hilfreich.



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