Re: Definition des Begriffs Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 April, 2008 um 17:16:58

Antwort auf: Definition des Begriffs Garage von Johannes Müller am 19 April, 2008 um 11:28:00:

: Hallo zusammen,

: ich bin auf der Suche nach einer Definition des Begriffs Garage.
: Wer kann mir weiter helfen?

: Danke,

: Johannes


BauO des jeweiligen Bundeslandes im Paragraphen der Begriffsdefinitionen, z. B. §2 Abs. 8 Satz 2 BauO NRW: "Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."



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