Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 April, 2008 um 17:16:58
Antwort auf: Definition des Begriffs Garage von Johannes Müller am 19 April, 2008 um 11:28:00:
: Hallo zusammen,
: ich bin auf der Suche nach einer Definition des Begriffs Garage.
: Wer kann mir weiter helfen?
: Danke,
: Johannes
BauO des jeweiligen Bundeslandes im Paragraphen der Begriffsdefinitionen, z. B. §2 Abs. 8 Satz 2 BauO NRW: "Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."