Re: Bodenplatte für Gartenhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 April, 2008 um 23:29:52

Antwort auf: Re: Bodenplatte für Gartenhaus von Michael am 19 April, 2008 um 21:25:41:

: : : : Hallo, ich wollte ein Gartenhaus (RLP) erreichten und dafür eine Bodenplatte aus Beton in der Größe von rd. 15m2 giessen. Muss ich dafür eine Baugenehmigung einholen? Muss ich bei einem Eckgrundstück eine bestimmte Höhe beachten, die das Häuschen nicht überschreiten darf? (Straße rechts vor links)
: : : : Danke vorab
: : : : Holger

: : : Hallo
: : : sobald du Fundamente hast wird es kritisch dies ohne Baugenehmigung zu machen.

: : : Ich würde aber Formlos die Stadt von deinem Vorhaben iformieren und Ihnen eine widerspruchsfrist einräumen, wenn du nicht hörtst machs einfach.

: : : Gruß
: : : Michael

: : ... auch RLP hat eine Liste von genehmigungsfreien Vorhaben, die im §62 aufgelistet sind. Darüberhinaus ist zu beachten, dass alle sonstigen Vorschriften, wie maximal zulässige Länge der Grenzbebauung, maximale Gebäudehöhe usw. nicht überschritten werden. Und die Fläche sollte grundsätzlich überhaupt bebaubar sein (B-Plan).

: : Ein direkter Zusammenhang zur Bodenplatte besteht dabei nicht! Eine formlose Mitteilung an die Stadt und das Einräumen einer Widerspruchsfrist schafft kein Baurecht und ersetzt keine Genehmigung wenn sie doch erforderlich sein sollte. Insbesondere ersetzt sie nicht unter Umständen erforderliche Baulasten oder Zustimmungen der Nachbarn!!!

: Hallo

: eine formlose anfrage klärt aber ob eine Baugenehmigung erforderlic ist ohne das dem Bauherrn kosten entstehen

: Gruß

: Michael

... die formlose Anfrage schafft aber keine verbindliche Klarheit und die planungsrechtlich erforderlichen Auskünfte erhält man mit einer mündlichen Nachfrage, in der dann auch weitere Fragen gestellt und die genaueren Umstände erläutert werden könnten. Der Hinweis, der Stadt eine Widerspruchsfrist zu einer formlosen Anfrage einzuräumen ist Unsinn und irreführend, insbesondere in einem Forum für Laien.



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