Re: Genehmigungspflicht für Gartenpavillon aus Holz? LSA


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Abgeschickt von K.D. am 21 April, 2008 um 07:56:36

Antwort auf: Genehmigungspflicht für Gartenpavillon aus Holz? LSA von Ralf am 20 April, 2008 um 00:33:13:

: Hallo,

: ich möchte in Sachsen Anhalt auf meinem eigenen Grundstück einen Gartenpavillon aus Holz auf einer hölzernen Bodenplatte errichten. Die Größe beträgt ca. 3x3 Meter. Benötige ich dafür eine Baugenehmigung. Gibt es einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück der eingehalten werden muss?

: MfG Ralf

Antwort:
§ 60 (1) BauOLSA
Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
1.Gebäude:
a)eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich ...

Also Grundfläche (Außenwandmaße und Lage checken..)

Die Grenzbebauung richtet sich nach § 6 (8) BauO LSA.
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m ....

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen - nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Hier die Nutzung und die angebenen Maße prüfen...

Wenn Sie das alles nicht so abschätzen können, sollten Sie sich mit einer Liegenschaftskarte
bewaffnen und im Amt vorsprechen. Eventuell sind auch noch andere Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich, wie nach Denkmal- oder Sanierungsrecht.




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