Re: Kanalanschluß beim Neubau


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Abgeschickt von L-Tool am 26 Juli, 2004 um 09:49:11:

Antwort auf: Kanalanschluß beim Neubau von Ali am 23 Juli, 2004 um 20:24:31:

Das hängt von den genauen Vereinbarungen ab, die getroffen wurden. In gewöhnlichen Fällen ist der Anschluss bis zur Grundstücksgrenze Gegenstand der Erschließung. Stand im Notarvertrag etwa vollerschlossenes Baugrundstück so wäre dies die vereinbarte Beschaffenheit und mithin einklagbar.




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