Re: Schräglage- was tun?


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Abgeschickt von Alfred Platte am 21 April, 2008 um 19:09:46:

Antwort auf: Re: Schräglage- was tun? von Dirk Baumeister am 20 April, 2008 um 22:10:40:

: : Folgendes Problem:
: : Ein Haus mit einer Seitenlänge von 20 m steht nicht prarllel, also winklig, zur Nachbargrenze. Ich würde nun mit diesem Haus soweit an diese Grenze rücken, dass ich mit ca. 10m die 16 m-Regel(H/2, mind 3 Meter)einhalte, und mit den restlichen 10m würde ich den normalen Abstand (volle anrechenbare Höhe) einhalten. Geht das? Darf ich die 16-M-Regel nur für einen Teil der Außenwand nutzen?

: Welches Bundesland?
: In NRW ginge das.


Das Bundesland wäre Bayern



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