Abgeschickt von Dora am 21 April, 2008 um 19:15:55:
Antwort auf: Re: Theoretische Frage - Theoretische Antwort von Dirk Baumeister am 20 April, 2008 um 22:12:34:
: : Hallo!
: : Ich habe eine Frage zum folgenden Fall: Ein Haus (in Bayern), mit einer Seitenlänge von 9 Metern, steht im Abstand von 3 Metern zur Nachbargrenze. Das Haus ist nun 6,50 Meter hoch, d.h. zu wenig Abstand zur Grenze. Der schlaue Bauherr stellt nun in den 3-Meter-Streifen noch ein Gebäude, Wandhöhe auf der Grenze von 3 Metern, und Pultdach zwischen dieser Wand und der Wohnhauswand. Wie sieht das baurechtlichaus?
: ... das Haus auf der Grenze muss ein priveligiertes Gebäude sein, also ohne eigene Abstandflächen. Das hat keinerlei Auswirkungen auf die Ermittlung der Abstandflächen des (Haupt-)Gebäudes.
Was sind priviligierte Gebäude? Fallen da z. B. auch Stallungen, Lagerhallen, Hundezwinger... darunter?
Wie wäre der Fall, wenn anstelle des Wohnhauses eine Garage stehen würde?