Privatstraße


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Abgeschickt von Helena am 22 April, 2008 um 13:28:59:

4 Grundstücke, die an einer allen Eigentümern anteilig ihrer Grundstücksgröße gehörenden - als Privatstraße gedachten - Parzelle in Hessen liegen, sollen über diese zukünftige Straße erschlossen werden. Ein Grundstück ist bebaut, die anderen 3 nicht. Obwohl eine Bebauung erst nach Sicherstellung der Erschließung möglich ist, wurde Baugenehmigung für dieses eine Grundstück erteilt. Jetzt ist der Bau fast fertig und der Eigentümer will die anderen 3 Eigentümer "mit Zwang" verpflichten, jetzt die Straße und die Leitungen errichten zu lassen. Die 3 Eigentümer wollen erst dann erschließen, wenn sie selbst auch bauen oder verkaufen.
Fragen: Müssen die 3 Miteigentümer jetzt sofort die Straße bauen und die Kosten mit übernehmen? Eine Genehmigung für den 4. Eigentümer, die Straße und Leitungen für sich zu erstellen, liegt diesem schon lange vor.
Danke für einen Ratschlag.



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