Re: Ab wann bedarf es einer Genehmigung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 April, 2008 um 18:54:38

Antwort auf: Ab wann bedarf es einer Genehmigung? von Helmut W. am 22 April, 2008 um 09:24:51:

: Wir bewohnen ein Mehrfamilienhasu, was meinen Eltern und mir gehört.

: Ich möchte in noch nicht absehbarer Zeit entweder nur im Innenbereich der Wohnung zwei übereinanderliegende Wohnungen und ein großes Kellerabteil durch einen Abgang (Wendeltreppe oder dergleichen) miteiander verbinden so Quasi ein Haus im Haus errichten, so daß ich als Eigentümer nicht ständig mit Mietern zusammenstoße und einfach meine Ruhe habe. Zudem würde sich evtl auch noch ein kleinerer Anbau zur Wohnflächenvergrößerung oder eine Balkonvergrößerung anbieten durchzuführen.
: Ein größeres Gartenhaus oder ein Carport sind 2 weitere Gedanken. die ich evtl. verwirklichen will.

: Für welche aufgeführten Planungen bedarf es einer Genehmigung der Stadt und evtl. der Unterschrift angrenzende Nachbarn?

... alles genehmigungspflichtig ...

: Wo bekomme ich evtl bei der Stadt oder im Internet eine Übersicht was unter Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen und was nicht darunter fällt?

... Bauordnung des Bundeslandes, hier: Art. 57 BayBO.


: Die zuständige Stadt währe Rosenheim/Oberbayern.

:
: Wer kannn mir da wer seriös aussgekräftig weiterhelfen? Das währe echt super.

: Vielen Dank an allle Bemühten im Voraus.

: Grüße

: Helmut




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