Re: Schräglage- was tun?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 April, 2008 um 16:53:19

Antwort auf: Re: Schräglage- was tun? von Alfred Platte am 21 April, 2008 um 19:09:46:

: : : Folgendes Problem:
: : : Ein Haus mit einer Seitenlänge von 20 m steht nicht prarllel, also winklig, zur Nachbargrenze. Ich würde nun mit diesem Haus soweit an diese Grenze rücken, dass ich mit ca. 10m die 16 m-Regel(H/2, mind 3 Meter)einhalte, und mit den restlichen 10m würde ich den normalen Abstand (volle anrechenbare Höhe) einhalten. Geht das? Darf ich die 16-M-Regel nur für einen Teil der Außenwand nutzen?

: : Welches Bundesland?
: : In NRW ginge das.

:
: Das Bundesland wäre Bayern


Bayern ist jetzt nicht meine Domäne ... die Regelung ist auf jeden Fall auf die "Aussenwand" bezogen. Dieser Bezug ist in NRW mit der letzten Änderung der Bauordnung verändert worden, da es zunehmend Urteile gab, die sich mit der Definition der Aussenwände beschäftigte. Starke Versprünge im Gelände oder der Wandhöhe führten z. B. dazu, dass eine in sich fluchtende Wand im Sinne des Gesetzes als zwei Wände zu beurteilen war. Ob man das in Bayern genauso betrachtet, weiss ich nicht. Es könnte aber durch eine Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsicht vielleicht eine Tendenz erfragt werden.



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