Grnezwnad Brandwand?


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Abgeschickt von Torti am 24 April, 2008 um 12:47:01

Hallo,
ein Grundstückseigentümer hat ein Haus. An der sich eine Kellertreppe zum Keller befindet. Diese wurde nun mit einen Anbau überbaut.
Nach geraumer Zeit teilt der Eigentümer das Grundstück, sodas die Kellertreppe und der Abbau ein eigenes Grundstück sind, und verkauft dies an neue Eigentümer. Die ehemalige Hauswand wird nun zu einer Grenzwand und da der Anbau keine eigene Wand hat auch zur Brandwand. Die Kellertreppe wird, da nicht mehr gebraucht weggerissen und ein Fenster von 60 mal 30 entsteht.

meine Frage:
Ist eine Grenzwand immer auch eine Brandwand?
Welches Recht gilt höher die Landesbauordnung (Anzug: Brandwände dürfen keine Öffnungen haben) bzw Brandschutzverordnung oder der Bestandsschutz des Fensters?
Sprich kann man verlangen, das der Brandschutzbeauftragte hier tätig wird oder das bauamt, oder muss man es hinnehmen, dass dieses Fester bleiben muss?

Danke




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