Re: lärmschutzwall


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 April, 2008 um 18:28:54

Antwort auf: lärmschutzwall von theo am 24 April, 2008 um 16:08:56:

: moin,
: gibt es für die errichtung eines lärmschutzwalles in höhe und volumen genehmigumigungspflichtige voraussetzungen,
: bzw ab welcher höhe ist eine genehmigung erforderlich?
: es sind 150 meter freie sicht bis zu einer stark befahrenen bundesstraße vorhanden.
: herzliche grüße und vielen dank im voraus.

Ein Lärmschutzwall ist eine bauliche Anlage im Sinne der jeweiligen Bauordnung und damit in der Regel genehmigungspflichtig. In den meisten Bundesländern lösen Schallschutzwände spätestens ab einer Höhe von 2,00 m eine Abstandfläche aus. Am besten mal die in Frage kommenden Varianten bei dem zuständigen Bauordnungsamt vorstellen.



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