Antrag auf Nutzungsänderung in dauernde Wohnnutzung = Risiko oder Rechtsanspruch?


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Abgeschickt von Klaus Lau am 28 Juli, 2004 um 04:43:14

Schönen guten Tag,

wie besitzen seit 15 Jahren ein 34 Jahre altes Ferienhaus (Holzbauweise) im Sauerland, das uns als angemeldeter Zweitwohnsitz dient und jetzt einer dauernden Wohnnutzung zugeführt werden soll, da wir das Haus verkaufen und der Erwerber sicher gehen will, dass er das Haus dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen kann. Dabei handelt es sich wohl um eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung, da ursprünglich für einen der Vorbesitzer eine Baugenehmigung für eine „Jagdhütte“ als privilegierten Bau ausgesprochen wurde, obwohl der Bauherr keine eigene Jagd hatte. Obwohl wir das Haus grundlegend saniert (auch wärmeisoliert) haben, hat sich an der ursprünglich genehmigten Bausubstanz und am Erscheinungsbild nichts geändert. Architektur und Beschaffenheit der Bausubstanz gingen von Anfang an erheblich über die Vorstellungen von einer Jagdhütte hinaus.
Das Haus ist räumlich direkt an die Ortsrandbebauung des Dorfes angebunden, wobei es räumlich wohl knapp im „Außenbereich“ liegt. Lediglich eine 1- spurige Kreisstrasse, die allerdings möglicherweise auch die Grenze eines Naturparks ist, trennt uns von anderen Wohnhäusern. Die Entfernung zu diesen Wohnhäusern beträgt nur ca. 50 Meter. Ein anderer Nachbar auf unserer Seite der Kreisstrasse (vermuteter Außenbereich) nutzt sein ehemaliges Ferienhaus jetzt ebenfalls zu Wohnzwecken. Ob er das legalisiert hat ist uns nicht bekannt, da uns seine Auskünfte dazu nicht schlüssig erscheinen. Er behauptet, das Haus sei als normales Wohnhaus (gleiche Bauzeit) genehmigt (obwohl das genau wie unseres im Außenbereich steht) Das Problem liegt wohl ggf. bei uns in dem verwendeten Begriff „Jagdhütte“. Die Jagdhütte ist lt. Baugenehmigung (die wir mal eingesehen haben) zu entfernen bzw. kann von einem etwaigen neuen Jagdausübungsberechtigten oder dem Revierinhaber käuflich erworben werden, sofern die Jagderlaubnis aufgehoben wird. Weder der Bauherr noch einer der Nachbesitzer hatte jedoch jemals eine Jagderlaubnis für das Revier. Der Bauherr war lediglich Jäger ohne Revier, der das Haus ursprünglich auf dem Grundstück in Erbpacht gebaut hatte und das später gekauft hat. Der verpachtende Eigentümer hatte auch keinen Jagdschein. Man hat wohl damals durch Beziehungen eine Möglichkeit zur Bebauung gesucht und gefunden. Das ursprüngliche Dorfgeschehen ist vor Jahren in Bauangelegenheiten in die Zuständigkeit der Kreisstadt gegangen, so dass sich bestimmt niemand an die Kungelei erinnern wird.
Jetzt drückt uns die Sorge, dass ein evtl. miesepetriger Sachbearbeiter beim Bauamt unser Haus abreißen lassen könnte, wenn wir mit einem Antrag auf Dauerwohnraumnutzung ankommen, da das Haus nicht mehr als Jagdhütte genutzt wird. Dabei ist keinerlei bauliche Veränderung geplant.
Bei einem frühen Besuch (1991) kurz nach Erwerb durch uns (1989) beim Bauamt hat uns der Sachbearbeiter allerdings –mündlich- versichert, das sich Grundstück und Gebäude mit der Nutzung als Ferienhaus in einem rechtlich abgesicherten Status befinden und wir das Haus sanieren können. Tatsache ist auch, dass die Gemeinde unsere Nutzung als Zweitwohnung seit vielen Jahren anstandslos akzeptiert und wir einen Grundbesitzabgabenbescheid über ein Einfamilienhaus bekommen.

Das Haus ist im Grundbuch als Hofraum (Hof und Gebäudefläche) eingetragen, vom Finanzamt als Einfamilienhaus bewertet und mit allen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom. Telefon, Internet, Heizung, Kanal) versehen. Die Gemeinde hat uns sogar noch 1998 im Zuge der Ortsteilsversorgung beitragsfrei mit an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, so dass faktisch alle Voraussetzungen für eine normale Dauerwohnnutzung gegeben sind - ohne das eine bauliche Veräderung erforderlich wäre.

Ich hoffe, es kann mir jemand mit Tipps und guten Ratschlägen weiterhelfen

Ich bedanke mich herzlich für Ihr/ Euer Verständnis und würde mich sehr über Problemlösungsvorschläge freuen.

Viele Grüße



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