Re: Baulast Verjährung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 April, 2008 um 21:41:02

Antwort auf: Baulast Verjährung von Marion am 26 April, 2008 um 14:07:38:

: Ich habe vor ca. 15 Jahren einen Anbau bis auf 50 cm an das Nachbargrundstück heran errichtet. Dies mit mündlicher Zustimmung des Nachbarn. Nun fordert der Nachbar den Abriss des Anbaus der seiner Meinung nach baulastpflichtig ist und diese nicht verjährt.Als Begründung nennt er Wertminderung seines Grundstücks.
: Welche Möglichkeiten habe ich um den Abriss zu verhindern ?

: Gruß Marion


... mündliche Zusagen schaffen kein Baurecht und Schwarzbau verjährt nicht ...

http://nrw-baurecht.de/haeufige-fragen-zum-oeffentlic-f13/schwarzbauten-was-macht-die-be-t168.html
http://nrw-baurecht.de/haeufige-fragen-zum-oeffentlic-f13/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
http://nrw-baurecht.de/haeufige-fragen-zum-oeffentlic-f13/kann-ein-schwarzbau-bestandssc-t141.html



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