Re: Nachbarunterschrift - neue Bayerische Bauordnung


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Abgeschickt von Passau am 30 April, 2008 um 12:27:52

Antwort auf: Nachbarunterschrift - neue Bayerische Bauordnung von Ingrid am 27 April, 2008 um 00:31:09:

So kann man das nicht sagen. Am Prüfungsumfang ändert sich durch die Erteilung oder Nichterteilung der Nachbarzustimmung nichts. Die einzige Folge lt. BayBO ist, dass der Nachbar, der nicht zustimmt, eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt bekommt und damit dagegen Klage erheben kann.
In der Praxis kann es aber durchaus noch andere Auswirkungen haben, z. B wird man bei der Erteilung von Befreiungen zurückhaltender sein, wenn ein Nachbar nicht zugestimmt hat, auch eine beantragte Abweichung von den Abstandsflächen wird mann dann wohl eher nicht erteilen.



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