Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG


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Abgeschickt von Alexander am 30 April, 2008 um 20:40:32

Hallo Forum,
ich habe zwei Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG.

Aus LBO-BW:
§ 2 Begriffe
(6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
und Feuerungsanlagen dienen,
2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer
ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene
Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht.

1. Wird der Abstand zwischen der Geländeoberfläche und dem Fertigfußboden OG oder zwischen Geländeoberfläche und Unterkante Kellerdecke gemessen und dann gemittelt?

2. Ist hier die natürliche Geländeoberfläche oder die die nach der Baufertigstellung gemeint?
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß
Alexander





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