Stützmauer zum Abfangen von Aufschüttung


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Abgeschickt von Steffen am 28 Juli, 2004 um 10:18:20

Ich möchte mein Gartengrundstück auffüllen, sodass ein Unterschied zum Nachbarn von 30-40 cm entsteht. Diesen Unterschied möchte ich mit einem Streifenfundament, in das die Zaunssäulen betoniert werden, abfangen. Im Bebauungsplan steht nun, dass als Einfriedung Maschendrahtzaun ohne durchgehendes Fundament zulässig ist. Aufschüttungen sind zulässig, Stützmauern sind nicht gestattet. Anzumerken ist noch, dass in diesem Gebiet 90 % aller Gärten Streifenfundamente haben. Nun meine Fragen:
Wie ist die Definition einer Stützmauer?
Ist ein unterbrochenes Fundament (z.B. alle 5m) eine Stützmauer?
Sind L-Steine eine Stützmauer?
Gibt es eine evtl andere Lösung?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


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