Narrenfreiheit für Gemeinden?


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Abgeschickt von Bolanger am 01 Mai, 2008 um 18:31:59:

Hallo,

ich muss hier mal meinem Frust etwas Luft machen und mir ggf. Zustimmung oder Argumentationshilfen holen.

Wir haben vor einem guten Jahr Klage erhoben, weil uns die Stadt unseren Bauantrag abgelehnt hat mit der Begründung er würde dem Bebauungsplan entgegenstehen. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Bebauungsplan aus diversen Gründen ungültig wäre.
Noch während dieses Verfahren läuft hat die Stadt den Bebauungsplan in genau dem strittigen Punkt geändert und auch so verabschiedet. Und nun sagt mir unser Anwalt, dass unsere Klage deshalb nicht mehr zum Erfolg führen kann. Die Rechtslage habe sich geändert, deshalb können wir die Stadt nun auch gerichtlich nicht mehr zu einer Baugenehmigung zwingen. Klage auf Schadenersatz etc. wäre möglich, nur eben keine Baugenehmigung.

Darf sowas denn in einem Rechtsstaat sein? Ich dachte eigentlich immer, dass die Rechtslage maßgebend ist, die zu dem Zeitpunkt galt, zu dem die strittige Entscheidung getroffen wurde. Nein, das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Rechtslage maßgebend ist, die zum Zeitpunkt der letzten (gerichtlichen) Verhandlung gilt.

Bald bekomme ich noch den Führerschein entzogen, weil ich mit einem Bußgeld nicht einverstanden war, dass ich wegen 20 km Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße zahlen soll. Zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung wurde dort nämlich eine Baustelle mit Tempo 30 eingerichtet und auf einmal war ich in einem Tempo-30-Bereich mit 120 unterwegs.

kopfschüttelnde Grüße,

Bolanger




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