Verwirkung? Bauaufsicht?


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Abgeschickt von Nadie am 02 Mai, 2008 um 10:53:51:

Antwort auf: Re: Baulast Verjährung von Dirk Baumeister am 26 April, 2008 um 21:41:02:

: : Welche Möglichkeiten habe ich um den Abriss zu verhindern ?

: ... mündliche Zusagen schaffen kein Baurecht und Schwarzbau verjährt nicht ...

Allerdings kann der Nachbar seinen eigenen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen einen Schwarzbau durchaus verwirken und das würde ich nach 15 Jahren widerspruchsloser Duldung auch annehmen. Er kann dann selbst nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg klagen. Die Bauaufsichtsbehörde muß dann nicht mehr einschreiten - ABER sie *kann* es aber aus sonstigen (eigenen) Gründen wie in den genannten Links beschrieben.



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