Balkontür statt Fenster


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Abgeschickt von Andreas am 02 Mai, 2008 um 15:32:11

Hallo, in unserem Mietshaus planen wir langfristig den Anbau von Balkonen, dies soll aber erst später erfolgen. Da momentan eine Wohnung leersteht, möchten wir diese mit neuen Fenstern ausstatten. Nun überlegen wir, ob wir ein Fenster schon durch eine Tür nach draußen ersetzen und die entstandene Türöffnung durch ein Gitter davor absichern. Wie ist denn da die Rechtslage in NRW? Muß der Austausch eines Fensters durch eine Balkontür beim Bauamt beantragt werden? Die Tür soll an der gleichen Stelle des bestehenden Fensters eingebaut werden und die gleiche bzw. eine geringere Breite haben. Der über dem Fenster bestehende Sturz wird also nicht beim Einbau verändert. Lediglich unter dem Fenster muß die Hauswand durchbrochen werden, um die Tür einzusetzen. Danke für eine Antwort, Andreas



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