Re: Frage bitte mit Sachverhalt.


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Abgeschickt von Bolanger am 03 Mai, 2008 um 16:02:31:

Antwort auf: Re: Frage bitte mit Sachverhalt. von Thomas am 02 Mai, 2008 um 13:25:09:

Hallo,

ein Bebauungsplan gilt so lange, bis die Stadt oder Gemeinde ihn ändert oder aufhebt.

Je nachdem, wie alt "Ihr" Bebauungsplan ist, könnte es sich lohnen, einmal bei der Gemeinde anzufragen. Sehr alte Bebauungspläne enthalten oftmals Regeln, die die Gemeinde heutzutage nicht mehr erlassen würde. Wenn das der Fall ist, dann sind Gemeinden oft gewillt, eine Ausnahme oder Befreiung von dieser Festsetzung zu erteilen oder den Plan auch den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich Ihnen aber versichern, dass die Gemeinde in der Entscheidung des Bebauungsplanes weitgehend Handlungsfreiheit hat. Wenn die Gemeinde das, was Sie wollen, nicht will, dann können Sie meist nichts machen. Also freundlich nachfragen und hoffen, auf Einsicht zu stoßen.

Gruß,

Bolanger

: Die Eigentümer der Grundstücke. Gilt das durch den B-Plan geschaffene Baurecht ewig?





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