Re: verzögerter Baubeginn


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Abgeschickt von Bolanger am 03 Mai, 2008 um 16:13:17:

Antwort auf: verzögerter Baubeginn von Sandra am 29 April, 2008 um 19:42:55:

Hallo,

ich persönlich würde sagen, dass Sie erst dann aus dem Vertrag rauskommen, wenn abzusehen ist, dass die Bauzeit nicht eingehalten wird. Noch hat der BU 4 Monate, das reicht prinzipiell für einen Neubau.
In Ihrem Vertrag haben Sie doch sicherlich eine Klausel über eine zu späte Fertigstellung. Erinnern Sie den BU doch mal daran. Und laden Sie sich die VOB im Internet runter. Ich glaueb da steht auch etwas zum Verzug drin. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde im Vertrag VOb vereinbart, also bitte prüfen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: wir haben im Januar mit einem Bauunternehmen eine Doppelhaushälfte geplant. Er hatte Grundstück und so bereits vorgemerkt.
: Am 08.02.2008 haben wir bereits den Kaufvertrag für Grundstück notariell abgeschlossen und gleich im Anschluss einen Bauerrichtungsvertrag geschlossen. Das Grundstück musste nun nur noch geteilt werden und dann sollte Baubeginn Anfang März sein.
: Bis heute ist nichts passiert, außer das das Grundstück geteilt ist und das auch erst vor 3 Tagen.
: Der Bauträger hat immer wieder neue Ausreden, warum er nichts machen kann. Bezahlt ist nur ein Geldbetrag der Baugenehmigung, architekt und sonstige Kosten für Vermessung abdeckt.
: Frage ist jetzt, können wir noch aus dem Vertrag raus und mit einem anderen Träger bauen? Der Bauerrichtungsvertrag sagt nicht aus, das es an dem Grundstück gekoppelt ist und eine Bauzeit von 6 Monaten wird erwähnt. Die ist ja eigentlich seid Februar am laufen?
: Was können wir jetzt machen?





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