Fahrbarer Unterstand für Weidetiere. Genemigungspflicht?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Lutz am 04 Mai, 2008 um 10:31:05

Hallo und guten Tag,

Wie sieht das baurechtlich aus, wenn ein Unterstand für Ponys im Prinzip aus einer Holzkiste besteht - etwa 2 mal 3 Meter Grundfläche, knapp Stehhöhe - da vier Räder drunter sind und sich das Ganze von zwei Personen durch die Gegend schieben läßt.

Ist es erlaubt diese fahrbare Hütte einfach so auf eine Weide zu stellen, damit ein paar Tiere einen Unterstand haben? Oder bedarf es hier irgendwelcher Genemigungen. (Bundesland Hessen, Landkreis Marburg, landwirtschaftlich genutzte Umgebung)

Danke für die Antwort.
Lutz



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]