Re: Überschreiten der Baugrenze eines B-Planes


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Mai, 2008 um 10:13:40:

Antwort auf: Überschreiten der Baugrenze eines B-Planes von Ede am 30 April, 2008 um 17:31:21:

Hallo,

also, unter der Voraussetzung, dass in Ihrem Umfeld wirklich eine Vielzahl der Nachbarn die Baugrenze überschritten haben (bitte auf einer Karte dokumentieren) und diese Überschreitungen genehmigt worden sind (also vorher mit den Nachbarn reden, sonst erhalten diese plötzlich eine Abrissverfügung) dann können Sie so argumentieren, dass das Planungsziel hinsichtlich der Baugrenzen nicht mehr erreichbar ist und somit ein Planungserfordernis seitens der Kommune besteht, um die Ziele der Realität anzupassen.

Im besten Fall gibt die Kommune klein bei und gibt Ihnen ein Befreiung (die m.E. aber streng juristisch gesehen nicht haltbar wäre, aber dass ist eine ganz andere Geschichte). U.U. überlegt sich die Gemeinde auch, den Bebauungsplan aufzuheben, da das Planungsziel ja erreicht sei - dann würde sich Ihr Vorhaben einfügen. Oder aber die Kommune ändert den Bebauungsplan, dann müssen Sie aber noch mind. 1 Jahr, eher 2 Jahre, Geduld haben.

Und das gilt nur, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.

: Hallo,

: wir möchten mit unserem Bauvorhaben gerne die Baugrenze des Bebauungsplanes überschreiten. Nun gibt es ja die Möglichkeit, von der Gemeinde eine Befreiung zu bekommen. Leider möchte uns diese die Gemeinde nicht geben, mit der Begründung, dass gerade die Baugrenzen elementarer Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Viele unserer Nachbarn haben allerdings schon vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes die späteren Baugrenzen überschritten.
: Kennt jemand eine gute Argumentation, mit der ich eine ähnliche Überschreitung unterstützen könnte? Ggf. Referenzurteile? Unser Architekt sagt nämlich, dass wir ohne Bebauungsplan uns sehr wohl in die nähere Umgebung einfügen würden.

: Vielen Dank,

: Ede





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