Überdachte Terasse ist Baukörper daher darf Nachbar bauen wie er will?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Christiane Brandt am 06 Mai, 2008 um 16:07:25

Wir haben vor 3 Jahren eine Doppelhaushälfte gekauft bei der die vorhandene Terasse (3x6m) mit Genehmigung des Nachbarn überbaut (einstöckig) und dann noch eine Terasse im Garten gebaut(4x6m) und überdacht wurde.
Im Süden 2m Sichtschutz"lochmauer" Stil 70iger 3m breit, über der Sichtschutzmauer 40 cm Glaswand fürs Sonnenlicht, der 4.m im Süden und die Front gen Westen hat eine 1,10m hohe "Lochmauer" im Norden steht die Garage, im Osten das Haus. Die ganze Terasse ist mit einem Glasdach überdacht. Daher darf unser Nachbar laut Bauordnungsamt 15m von der Vorderkante Haus bis ca. 2/3 in unsere Sonnenterasse die Grenze bebauen. Sonnenlichteinbußen unsererseits sind hinzunehmen. Was wäre wenn unsere Terrasse nicht überdacht wäre?? Grundsätzlich haben wir nichts gegen einen Anbau in der Größe wie wir, gerne auch 2 stöckig, doch unser Wohnzimmer ist eh schon dunkel und wenn die ganze Südseite der Terasse 2 stöckig bebaut wird ist bei uns im Wohnzimmer nur noch Nacht :-( Was kann ich tun? Erst hieß es es wird nicht angebaut, dann sagten die Nachbarn 50 cm in die Terasse, jetzt sind sie bei 190 cm. Bin ich wirklich machtlos? Freue mich auf Antworten,Christiane Brandt



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]