sonderbau nach BayBO


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Abgeschickt von Beckmann am 06 Mai, 2008 um 17:46:39

Hallo,
wir haben bei einem Bauantrag Schwierigkeiten wegen der Definition Sonderbau. Drei bestehende Spielhallen sollen durch eine vierte Spielhalle (ca. 50qm) erweitert werden (die dafür vorgesehene Fläche ist jetzt eine Gaststätte). Laut Def. ist eine Spielhalle mit mehr als 150qm ein Sonderbau, unsere neue Erweiterung umfasst aber nur 50qm, der Rest ist ja Bestand. Kann die Behörde verlangen, dass das Bauvorhaben als Sonderbau deklariert wird, und wenn ja, wie ist es mit dem Standsicherheitsnachweis? Das Gebäude steht ja bereits, es handelt sich ja nur um einen Umbau, bestehende Substanz wird nicht verändert!

Wer hat Erfahrung damit?

MfG,
Beckmann




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