Viele Fragen Gartengundstück NRW


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Abgeschickt von Alexander am 07 Mai, 2008 um 11:49:23

Hallo!
Ich habe direkt mehrere Fragen zu einem Grundstück in NRW, Kreis Viersen. Es liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, direkt an einer Stichstraße. Auf dem Grundstück steht ein Strommast. Seit 30 Jahren steht auf dem Grundstück ein Gewächshaus (ca. 2m mal 4m) sowie ein Gartenhaus, 4m x 4m. Einen Gänsestall und 2 Hühnerställe habe ich vor vor einigen Tagen abgerissen.

1.: Ich weiß, dass ich den Strommast dulden muß. Kann ich dafür "Miete" vom Stromversorger verlangen?

2.: Es besteht die Möglichkeit, dass ich den tromversorger fragen kann, wir einen Stromkasten zur Versorgung des Grundstückes zu installieren?

3.: Darf ich was Grundstück erschließen, d.h. darf ich es an den Kanal und an das Stromnetz anschließen?

4.: Die Stääle, das Gewächshaus und das Gartenhaus sind m.E. damals ohne Baugenehmigung errichtet worden. Ich bin auf kein "Land- oder Forstwirschtaftlicher Betrieb".

Herzlichen Dank
AB



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