Re: Darf unser Sohn im Keller wohnen ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2008 um 00:48:16

Antwort auf: Darf unser Sohn im Keller wohnen ? von Kai am 07 Mai, 2008 um 21:03:00:

: Hallo.. Werden nächste Woche eine Wohnung kaufen..
: Diese befindet sich im Erdgeschoß und hat einen zugehörigen Kellerraum der sich darunter befindet..
: Im Haus gibt es noch eine weitere Wohnug, die schon verkauft und bewohnt ist.
: Da unserem Sohn sein Zimmer zu klein ist kam nun die Frage auf, ob man den Kellerraum nicht als Wohnraum umfunktionieren könnte.. ?
: Strom ist vorhanden , ein Fenster ( relativ klein ) auch. Die Wände sind massiv und dir Tür ist ebenfalls undurchsichtig..

: Darf er ohne weiteres "nach unten ziehen" oder müssen wir da irgendwas besonderes beachten ?

: Bin für jeden Tip dankbar ..


Das kommt einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung gleich (Keller- oder Abstellraum in Wohnraum), nach der Beschreibung erfüllt der Raum wohl eher nicht die landesrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume (mal in der Bauordnung des Bundeslandes unter dem Stichwort "Aufenthaltsräume" nachlesen) und damit würde dem Raum die Eignung als "Kinderzimmer" fehlen und dürfte nicht derart genutzt werden.



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