Re: Darf unser Sohn im Keller wohnen ?


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Abgeschickt von K.D. am 08 Mai, 2008 um 13:41:37

Antwort auf: Darf unser Sohn im Keller wohnen ? von Kai am 07 Mai, 2008 um 21:03:00:

: Hallo.. Werden nächste Woche eine Wohnung kaufen..
: Diese befindet sich im Erdgeschoß und hat einen zugehörigen Kellerraum der sich darunter befindet..
: Im Haus gibt es noch eine weitere Wohnug, die schon verkauft und bewohnt ist.
: Da unserem Sohn sein Zimmer zu klein ist kam nun die Frage auf, ob man den Kellerraum nicht als Wohnraum umfunktionieren könnte.. ?
: Strom ist vorhanden , ein Fenster ( relativ klein ) auch. Die Wände sind massiv und dir Tür ist ebenfalls undurchsichtig..

: Darf er ohne weiteres "nach unten ziehen" oder müssen wir da irgendwas besonderes beachten ?

: Bin für jeden Tip dankbar ..


Antwort:
Neben den bauordnungsrechtlichen Belangen die Herr Baumeister schon erläutert hat, sind auch die Teilungserklärung nach WEG sowie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu beachten.

Ich denke, das das so einfach nicht geht. Entweder überzeugen Sie Ihren Sohn, das sein Zimmer groß genug ist und richten es platzsparend ein oder Sie kaufen die Wohnung nicht.




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