Re: Fremder Bauzaun auf meinem Grundstück


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Abgeschickt von Bolanger am 08 Mai, 2008 um 18:08:30:

Antwort auf: Fremder Bauzaun auf meinem Grundstück von Sascha am 08 Mai, 2008 um 08:21:47:

Hallo,

hier gibt es zweierlei zu beachten. Prinzipiell müssen Sie gar nichts dulden, was gegen Ihren Willen mit Ihrem Grund und Boden passiert. Also auch keinen Bauzaun darauf. Nun gibt es aber ein Nachbarrecht, welches für die meisten Bundesländer besagt, dass man eine vorübergehende Beeinträchtigung des eigenen Grund und Bodens hinnehmen muss, wenn diese Beeinträchtigung im Verhältnis zum Aufwand, der sonst betrieben werden müsste, gering ist.

Hier also: Bauzaun auf Ihrem Grundstück mögen Sie nicht, können nicht mehr ordentlich Rasenmähen und können beim Federballspielen eben nicht mehr so fest zuschlagen, das wars dann aber schon. Um das zu vermeiden müsste der Bauherr aber einen kostenintensiven Verbau errichten, der ihn mehrere tausend Euro kostet. Also ist es sehr verhältnismäßig, dass Sie die Beeinträchtigung ertragen müssen.

Offiziell muss eine solche Aktion bei Ihnen mit einer Frist von meist einem Monat angemeldet werden. Wenn Sie also gemein sein wollen, dann lassen Sie den Bauzaun entfernen, legen die Baustelle still, da sie nicht gesichert werden kann, lassen das Aufsichtsamt kommen, lassen das ganze dann mit einer Anmeldung bei Ihnen von 1 Monat weitergehen. Oder aber sie lassen es laufen und hoffen, dass der Bau einen Monat schneller fertig wird als wenn Sie Theater machen.

Sie können allerdings vom Bauherren einen Ausgleich für den Nutzungsausfall Ihres Grundstücks verlangen. Wird nicht viel sein, da Gartennutzung von ein paar m² leider kaum einen monetären Wert darstellt.

Gruß,

Bolanger

: Hallo Allerseits,
: auf einem direkt an meinen Garten angrenzenden Grundstück haben gestern die Erdaushubarbeiten für ein Mehrfamilienhaus begonnen.
: Da der Aushub der Baugrube direkt bis an die Grundstücksgrenze geht haben die mangels Platz ihren Bauzaun ohne Kommentar ca 50 cm weit auf meinen Grundstück platziert.
: Mir ist klar das die Baufirma verpflichtet ist eine mehrere Meter tiefe Baugrube zu sichern aber muss ich den Bauzaun deshalb sozusagen zum Schutz der Allgemeinheit auf meinem Grundstück akzeptieren ?

: Grüsse
: Sascha





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